Während die EEG-Novelle 2027 auf die Zielgerade geht, richtet sich der Blick bereits auf die Zeit nach 2030. In einem Informationspapier skizziert das Bundeswirtschaftsministerium, wie der europäische Rahmen für erneuerbare Energien bis 2040 aussehen soll. Biogas und Biomethan werden darin nicht ausdrücklich genannt, betroffen sind sie trotzdem.
Worum es geht
Die EU-Kommission arbeitet an einem neuen Rahmen für erneuerbare Energien, der die heutige Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III fortschreibt. Deutschland spricht sich darin für ein verbindliches EU-Ziel für 2040 aus. Gleichzeitig sollen die Mitgliedstaaten deutlich mehr Freiheit erhalten, wo und wie sie erneuerbare Energien einsetzen.
Weniger kleinteilige Sektorziele
Die heutigen Teilziele, etwa im Verkehr, hält das Ministerium für zu detailliert und teilweise zu ehrgeizig. Sie sollen vereinfacht werden. Für Biomethan könnte das bedeuten: Es fließt stärker dorthin, wo es den höchsten Klima- oder Marktwert erzielt, ob im Verkehr, in der Industrie, in der Wärme oder in der flexiblen Stromerzeugung.
Rückenwind für flexible Biogasanlagen
Erneuerbare Energien sollen künftig mehr Verantwortung für die Systemstabilität übernehmen, etwa über Ausgleichsmärkte, Speicher und netzdienlichen Betrieb. Das Papier fordert zudem einen Technologiemix, der „das ganze Jahr über Strom liefern“ kann. Genau das ist die Stärke flexibler Biogas- und Biomethan-BHKW. Statt fester Einspeisevergütungen setzt das Papier auf Direktvermarktung und Differenzverträge.
Risiko für den Kraftstoffmarkt
Weniger feste Vorgaben im Verkehr könnten die gesicherte Nachfrage nach Bio-CNG und Bio-LNG schwächen. Heute macht gerade die Regulierung Biomethan mit sehr niedrigen oder negativen CO₂-Werten, etwa aus Wirtschaftsdünger, besonders attraktiv. Mehr Technologieoffenheit hieße mehr Wettbewerb mit Elektromobilität und Wasserstoff. Abschaffen will das Papier die Verkehrsziele allerdings nicht.



