Mit dem Auslaufen der Übergangsregelungen zur Gasnetzzugangsverordnung am 31. Dezember 2026 steht die Biomethanbranche vor einer wichtigen Weichenstellung. Für bestehende Einspeiseanlagen ändert sich zunächst nichts. Für neue Projekte ist dagegen entscheidend, die Netzanschlussanfrage noch in diesem Jahr zu stellen.
Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2026
Die bisherigen Regeln zum Netzanschluss gelten nur noch, wenn die Vorauszahlung für die Netzanschlussprüfung bis zum 31. Dezember 2026 beim Netzbetreiber eingegangen ist. Entscheidend ist der Zahlungseingang, nicht der Antrag. Dann greift weiterhin die Kostenteilung von 75 Prozent Netzbetreiber zu 25 Prozent Anschlussnehmer, bei Leitungen bis einen Kilometer gedeckelt auf 250.000 Euro.
ZuBio schafft neuen Rahmen, aber keinen dauerhaften Ersatz
Die Festlegung „ZuBio“ der Bundesnetzagentur regelt den Netzzugang für Biomethan neu. Die bisherigen Privilegien bei den Anschlusskosten ersetzt sie jedoch nicht dauerhaft. Eine Nachfolgeregelung ab 2027 steht weiterhin aus, auch das Gaspaket ist noch nicht beschlossen. Zudem läuft Ende 2027 die Gasnetzentgeltverordnung aus. Wie die Kosten nach § 20b GasNEV danach gewälzt werden, ist ebenfalls offen.
Großes Interesse an neuen Projekten
Mit der Bio-Treppe und der geplanten Grüngasquote dürfte die Nachfrage nach Biomethan deutlich steigen. Ende 2025 erzeugten in Deutschland 290 Biomethananlagen rund 12,8 TWh. Die Deutsche Energie-Agentur sieht allein aus Abfall- und Reststoffen ein nachhaltig erschließbares Potenzial von bis zu 71 TWh. Entsprechend groß ist das Interesse von Investoren an neuen Biomethanprojekten.



